Leistungen - Vermessungsbüro Henkelmann Hamm

Unser Büro blickt auf eine lange Tradition zurück, daher verfügen wir über ein breites Kundenpotential aus den unterschiedlichsten Bereichen.

Sowohl private Bauherren als auch Gewerbe- und Industrieunternehmen bis hin zu großen Versorgungsträgern, Kommunalverbänden, Kommunen sowie Landesbehörden des Landes NRW gehören zu unseren Auftraggebern.

Entsprechend vielseitig ist das Leistungsspektrum, das wir unseren Kunden anbieten können.

Nachfolgend haben wir stichpunktartig unsere Haupttätigkeitsfelder für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre Aufgabenstellung nicht dabei sein, dann sprechen Sie uns an, auch dafür haben wir bestimmt eine Lösung.

hoheitliche Vermessung:

  • Amtliche Lagepläne
  • Grundstücksteilung
  • Grenzbescheinigung/-attest
  • Grenzherstellung
  • Grenzfeststellung
  • Gebäudeeinmessung
  • Neuvermessungen
  • Bodenordnungsverfahren
  • Straßenschlussvermessungen
  • Erneuerungsarbeiten im Landesfestpunktfeld

baubegleitende Vermessung:

  • Absteckung
  • Sockelabnahme
  • Höhenbescheinigung
  • Kontrollvermessungen
  • Abrechnungspläne
  • Massenermittlungen

sonstige Vermessung:

  • Industrievermessung
  • Deformationsmessungen
  • Vortriebsvermessungen für Tunnelbau- und Rohrvortrieb
  • Präzisionsnivellement
  • Bergsenkungsnivellement
  • Kanalbestandserfassung
  • Spezialvermessungen für Windkraft- und Biogasanlagen
  • Leitungsdokumentation
  • weitere Vermessungen auf Anfrage

Planungsgrundlagen:

  • topographische Aufnahmen
  • Baumaufmaß
  • First- u. Traufhöhenbestimmung
  • Fassadenaufmaß auch mittels 3D-Laserscanning
  • Kanalaufmaß
  • Ermittlung von Planungsmaßen
  • Erfassung planungsrelevanter Daten
  • Planungs- u. Baurechtsauskünfte

Planerstellung:

  • amtl. Lagepläne zum Bauantrag
  • Baulastpläne
  • Vertragspläne
  • Bestandspläne
  • Geländeprofile
  • Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
  • Erstellung von digitalen Geländemodellen

sonstige Dienstleistungen:

  • Abgabe digitaler Daten
  • Auskünfte und Beratung
  • Digitalisierung aller Art
  • Datenkonvertierung in alle gängigen CAD-Formate
  • Datenerfassung für GIS-Systeme
  • Erstellung von Gutachten auch als Sachverständige für die Amts- und Landesgerichte

Angefangen bei der Grundstücksbildung (Grundstücksteilung) über die Erstellung des Bestandslageplanes als Planungsgrundlage für den Architekten, mit anschließender Erstellung des amtlichen Lageplanes gemäß der Bauprüf-Verordnung (BauPrüfVO) NRW zum Bauantrag, der Absteckung des geplanten Bauvorhabens für die Bauausführung bis zur abschließenden Gebäudeeinmessung gemäß Vermessungs- und Katastergesetz NRW können alle notwendigen Arbeiten aus einer Hand für den Bauherren ausgeführt werden.

Dabei können Sie bzw. Ihr Architekt in allen Abschnitten Ihres Bauvorhabens auf unsere kostenlose und fachlich kompetente Beratung vertrauen. Über den gesamten Zeitraum hinweg erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten, um so ein zügiges Genehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde und eine reibungslose Realisierung Ihres Bauvorhabens sicherzustellen.

Neben den topographischen Bestandsplänen als Planungsgrundlage für das zu planende Bauvorhaben werden von uns auch komplexe Bestandaufnahmen der bestehenden ggf. denkmalgeschützten Bausubstanz durchgeführt (Fassadenaufmaße auch mittels 3D-Laserscanning, Innenaufmaße auch größerer Gewerbe- und Industriehallen).

Auch großräumige topographische Bestandaufnahmen für große Industriemaßnahmen oder
Straßen-/ Kanalbaumaßnahmen gehören zu unserem Haupttätigkeitsgebiet. Kanalbestands- und Bebauungsplangrundlagen sind nur als weitere Beispiele genannt.

Gerade die Ingenieurvermessung ist ein wesentlicher Schwerpunkt unseres Büros. Die Einrichtung von Maschinenstraßen, hochgenaue Absteckungen von Turbinenanlagen im Kraftwerksbau, Vortriebsvermessungen im Tunnelbau sowie Deformationsmessungen sind neben den „normalen“ Absteckungen nur einige Beispiele hierfür. Auch hier kann neben der reinen Ingenieurvermessung ebenso der „hoheitliche Part“ mit übernommen werden. Das heißt, dass z. B. die Erstellung von amtlichen Lageplänen für ein eventuelles BImSch (Bundesimmissionsschutz) - Genehmigungsverfahren übernommen, die Durchführung von Beweissicherungsmessungen oder die Durchführung von Teilungsvermessungen für einen eventuell erforderlichen Grunderwerb abgewickelt werden können. Weiterhin kann die Regelung sonstiger rechtlicher Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit Ihrem Notar (z. B. Sicherung von Leitungen durch Grunddienst­barkeiten) übernommen werden. Durch die Möglichkeit, dass wir sowohl die Ingenieurvermessung als auch die amtlichen Vermessungsarbeiten durchführen können, werden Abstimmungsprobleme vermieden.
Die „Vermessung aus einer Hand“ vereinfacht die Realisierung Ihres Projektes und schafft Ihnen Freiräume.

Aufgrund der langen Tradition des Büros sind wir ständig auch für öffentliche Auftraggeber tätig. Im Wesentlichen handelt es sich neben den „normalen“ Katastervermessungen um Arbeiten für das Grundlagennetz (Lage- und Höhenfestpunktfeld) oder um Vermessungen für  Bundesfern-/ Bundeswasserstraßen sowie für Liegenschaften der Bundeseisenbahn.